Zu früh gefreut!!

Heute erhielt ich einen Anruf vom Architekten, der mit dem zuständigen Bearbeiter vom Stadtplanungsamt über die geplante Variante gesprochen hat. Das niederschmetternde Ergebnis ist leider, dass das Amt auf der Einhaltung der 5m Linie als Abstand zur Grundstücksgrenze besteht, sodass ich den Carport so nicht stellen kann, sondern das Haus weitere zwei Meter nach hinten schieben müsste. Damit wäre der hintere Garten um weitere 35m² kleiner und das Haus steht bald in der Mitte des Grundstücks mit keinem richtig nutzbaren Garten rundrum. Damit ist diese Variante wohl auch vom Tisch.

Andere Ideen mit einer Verschiebung des Hauses an die hintere Grundstücksseite inklusive einer Drehung um 180 Grad sind auch nicht richtig prickelig, zumal unser Architekt auch schon angedeutet hat, dass das Amt auch diese Planungen wegen möglicher Bedenken von und Problemen mit den Nachbarn eher nicht genehmigen würde. Um das zu klären, müssten wir aber einen Bauvorbescheid beantragen, was leicht zwei bis drei Monate weitere Bauverzögerung nach sich ziehen könnte.

Ich bin für heute erstmal bedient 🙁